Spiele der C-Junioren werden wiederholt

vom 25.01.2011 Foto: Benjamin LenzErfolg vor dem Sportgericht für die Jugendabteilung des 1. FC Bocholt. Die Jugendspruchkammer des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes (WFLV) in Duisburg hat am Dienstagabend entschieden: Sämtliche Partien unserer C1-Junioren, die Anfang Dezember wegen eines eingesetzten, angeblich nicht spielberechtigten Spielers mit 2:0 für den Gegner gewertet wurden, müssen wiederholt werden. Der 1. FC Bocholt hatte gegen den Zwölf-Punkte-Abzug zusammen mit dem eigens engagierten Anwalt, Herrn Christof Wieschemann aus Bochum, umgehend Einspruch eingelegt.

Insgesamt hat es sich um vier Meisterschaftsspiele in der Leistungsklasse gehandelt, also um sage und schreibe 12 Zähler, die der FC-C1 abgezogen worden waren und die Mannschaft von Tabellenrang 1 auf Position 8 versetzten. Desweiteren betroffen waren zwei Kreispokalspiele, die laut Spruchkammer-Entscheidung nun ebenfalls neu ausgetragen werden müssen.

Der Spruchkammer-Vorsitzende Friedrich-Wilhelm Stelkens begründete das Urteil, die Spiele neu anzusetzen, mit einer seitens der WFLV-Passstelle irrtümlich erteilten, sofortigen Spielberechtigung für den betroffenen Spieler, auf die sich die Verantwortlichen des 1. FC Bocholt berufen hatten und die erst rückwirkend widerrufen wurde. Eine Neuansetzung der Spiele sei hier die einzig mögliche Entscheidung gewesen, erklärte die Verbands-Spruchkammer, die sich - ebenso wie der den FC vertretende Rechtsanwalt Herr Christof Wieschemann - auf Paragraph 44 der Jugendspielordnung berief.

Ob es letztlich wirklich zur Wiederholung aller vier Meisterschafts- sowie der Pokalspiele kommen wird, oder ob die dem FC zum Teil zuvor relativ klar unterlegenen Gegner DJK 97 Bocholt (4:0), TuB Mussum (6:0), SV Biemenhorst (3:0) und SV Krechting (3:0) freiwillig auf eine Neuaustragung verzichten, was eine 2:0-Wertung für den 1. FC Bocholt bedeuten würde, wird die nahe Zukunft zeigen. Der Staffelleiter der C-Junioren-Leistungsklasse des FVN-Kreis 11, Herr Michael Wesendonk, wurde auf jeden Fall mit einer Neuansetzung der Partien beauftragt.

Mike Elting, Jugendleiter des 1. FC Bocholt, freute sich entsprechend über dieses Urteil: "Ich bin froh und glücklich, da ein Urteil fairer und sportlicher nicht hätte sein können. Wenn man bedenkt, dass unsere C-Jugendlichen sportlich sämtliche sieben Spiele gewonnen und zudem noch kein einziges Gegentor kassiert haben, wäre ein so herber Punktabzug am grünen Tisch ungeheuer bitter gewesen. Dadurch, dass die Spiele nun zumindest neu ausgetragen werden, hat es unsere C-Jugend weiter selbst in der Hand, die gesteckten Ziele zu erreichen. Generell könnte dieses Urteil für die Jugendabteilung des 1. FC Bocholt richtungsweisend für die kommenden Jahre sein."

Auch Niko Laukötter, der Trainer unserer C-Junioren, war froh: "Ich bin stolz auf meine Spieler, die sich durch dieses Urteil nie haben beirren lassen und weiter am gemeinsamen Ziel, der Weiterentwicklung unabhängig von Tabellenständen, gearbeitet und die Ruhe behalten haben."

Die Jugendabteilung des 1. FC Bocholt dankt an dieser Stelle insbesondere dem Rechtsanwalt für Sportrecht, Herrn Christof Wieschemann (Bochum), der den 1. FC monatelang kompetent beraten und vor der Spruchkammer erfolgreich vertreten hat.

Am Freitagnachmittag wird das Urteil der WFLV-Spruchkammer in den wöchentlich erscheinenden "Amtlichen Mitteilungen" des Fußballverbands Niederrhein (FVN) offiziell mitgeteilt. Angaben zur genauen Urteilsbegründung, Paragraphen etc. in dieser Meldung sind entsprechend ohne Gewähr.
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eingetragen von: Benjamin Kappelhoff